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[Elboria] Stände und Ordnung
#1

Außenpolitik
  • goth en’Elboria (Feind Elborias): Die Hassfeinde Drow und Hakavarn werden auf Sichtung hingerichtet. Ebenso Tanar'ri, Baatezu, Untote sowie jene, die sie beschwören und befehligen. Jene, die zu Feinden erklärt wurden, werden nach ermessen vertrieben oder gerichtet. Bekannte, hochrangige Valgarder werden als Anhänger einer feindlichen Nation vertrieben, inhaftiert oder gerichtet, je nach Schwere ihrer Vergehen.

Gesetze
Verbote
Bei Missachtung der Verbote ist mit einer Verbannung aus der Stadt zu rechnen, bishin zu Inhaftierung. Die Verbannung kann nur von der Seldarelle und dem Rat unbegründet aufgehoben werden. Des Weiteren mag ein Hinwegsetzen über die Verbote je nach Schwere der Folgen noch anderweitig bestraft werden.
  • Das Tragen von Waffen: Das Tragen von Waffen ist gestattet, jedoch sind sie gesichert zu führen. Waffengebrauch ist nur zulässig zum Schutze des Volkes und seiner Gäste gegen Bedrohungen oder für freundschaftliche Wettkämpfe.
  • Wirken von Magie: Das Wirken von arkanen und göttlichen Zaubern ist mit Weisheit und Bedacht zu praktizieren. So zum Schutze und Erhalt des Lebens sowie dem Lehren und Lernen. Unachtsamer und rücksichtsloser Gebrauch von Magie wird von den Vallendár geahndet.
  • Streitigkeiten: Angriffe, sowohl physische als auch verbaler Art, sind gegenüber all jenen zu unterlassen, welche sich in Elboria aufhalten. Dazu gehören ebenfalls Tiergefährte oder Vertraute, aber auch sich friedlich verhaltende Lebewesen in Elboria.

Gebote
Den Quessir soll der Respekt zuteil werden, den sie als Gastgeber verdienen. Die Missachtung der Gebote wird durch Stadtverweis geahndet.
  • Erscheinungsbild und Auftreten: Die nötige Etikette sollte eingehalten werden, was ein umgängliches Auftreten in Elboria beinhaltet. So auch saubere Gewandung und ein gepflegtes Äußeres.
  • Die elfische Sprache: Das Erlernen der elfischen Sprache ist nur dann unumgänglich, wenn der Aufenthalt länger dauern wird, zum Beispiel, wenn man sich in Sain Amdir einquartieren möchte. Bei einem Aufenthalt von ein paar Tagen oder einer Übernachtung ist dies nicht erforderlich.
  • Anweisungen von Quessir: Den Anweisungen der Vallendár, der Adligen Elborias, der Priester sowie der zur Wache eingeteilten Quessir ist ohne Widerrede zu gehorchen.

Privilegien
  • Wer die Gebote und Verbote Elborias einhält, steht unter dem Schutze der Vallendár innerhalb der Stadtgrenzen von Elboria. Außerhalb der Stadt mag es sein, dass die Elenath sich auf seine Seite stellt.

  • Auch ist es einem jedem gestattet, tierische Gefährten, solange dies ohne Ausübung von Zwang geschieht, in der Stadt mitzuführen.

  • Niedere Externare und Lebewesen der Inneren Elementarebenen, wie Mephits, sowie der gutgesinnten Äußeren Ebenen, wie dem leuchtender Archon, werden ebenso wie ihre Meister in Elboria willkommen geheißen, solange sie keinen Groll der Elfen auf sich ziehen. Dies gilt ebenso für magische Haustiere.



Aufgaben und Rechte der Vallendár
  • Sicherung von Ruhe und Frieden innerhalb der Grenzen Elborias.
  • Verteidigung der Stadt und des Umlandes im Angriffsfall.
  • Durchsetzung der Gesetze der Stadt.
  • Hinrichtung von goth en’Elboria, die sich auf das Gebiet Elborias wagen.
  • Ermittlungen und Festnahmen, sofortige Rechtsprechung und Vollstreckung bei Gesetzesbrüchen. Ein Bericht über Vergehen sowie das vollstreckte Urteil ist unverzüglich für den Ordensmeister anzufertigen.
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